Überweisertätigkeit für endodontische Fragestellungen
Seit März 2015 arbeitet unsere Praxis im Rahmen der Endodontie als Überweisungspraxis. Wir bedanken uns für das bisher entgegengebrachte Vertrauen und würden uns freuen auch ihre Patientinnen und Patienten betreuen zu drüfen.
Wir richten uns nach dem Grundlagenpapier der Arbeitsgemeinschaft „Endodontie und Traumatologie“ der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ)- „Überweisung ist Vertauenssache“. Das bedeutet: Ihre Patienten bleiben ihnen erhalten. Wir verpflichten uns außerhalb des von ihnen gestellten Überweisungsauftrages keine weiteren Behandlungen durchzuführen. Der Patinet wir von uns darüber informiert, dass wir ihn nach Abschluss der Behandlung - außer im Rahmen der Schmerztherapie - innerhalb der nächsten 2 Jahre NICHT zahnärztlich versorgen.
Falls sie sich als Kollege für die Möglichkeit der "Endodontie als Überweisungsleistung" interessieren, können sie sich gerne unter http://www.praxishelbig.de/kollegen/information-für-kollegen.html informieren.
Gerne können wir auch telefonisch oder per Email in Kontakt treten.
Mein Team und ich helfen ihnen gerne weiter.