Infos zum Amalgamverbot ab dem 01.01.2025
Im Zuge des Amalgamverbots ab dem 01.01.2025 durch die EU (Quecksilberverordnung aus 2017) ergeben sich einschneidende Veränderungen in der Versorgung von Patientinnen und Patienten.
Faktisch steht den Patient*in ab 2025 zwar eine kostenfreie Füllung zu; diese kann aber zu den neuen Vergütungen NICHT Composite sein.
Wie geht es jetzt weiter?
Um in diesem Kostenrahmen ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig (Vorgaben der Krankenkassen zu Versorgung von Patient*innen) arbeiten zu können, müssen wir auf andere Füllungsmaterialen als das erprobte und langlebige Composite ausweichen.
Eine aktuelle Untersuchung von Prof. Dr. Frankenberger der Universität Marburg (Roland Frankenberger, Reinhard Hickel, Gottfried Schmalz, Falk Schwendicke, Diana Wolff; Amalgamersatz – Aktueller Stand zu selbstadhäsiven plastischen Füllungsmaterialien; QUINTESSENZ ZAHNMEDIZIN | Jahrgang 75 • Ausgabe 9 • September 2024) zeigt nochmals auf, dass es KEIN Material gibt, welches Amalgam oder Composite gleichzusetzen ist.
In unserer Praxis bedeutet das für SIE:
- Wir setzten weiterhin Composite im Seitenzahnbereich ein - wie üblich unter den optimalen Bedingungen wie absolute Trockenlegung, haftstarkes Dentinbonding und hochgefüllte, klinisch erprobte Compositematerialien - um Ihnen wie gewohnt eine sehr hochwertige und langlebige Versorgung anzubieten. Dies bedeutet weiterhin eine Zuzahlung durch sie als Patient*in.
- Daneben werden wir - falls ausdrücklich durch sie eine „Kassenfüllung“ gewünscht - einen kunststoffverstärkten Glasionomerzement ohne Zuzahlung anbieten. Dieser entspricht NICHT einer Compositefüllung, wenngleich zahnfarben. Trotzdem scheint diese Materialgruppe die am ehesten akzeptabelsten Eigenschaften mitzubringen.
Die Nachteile wie schlechteres Randspaltverhalten, vermehrte Auswaschung und geringe Festigkeit führen je nach individueller Situation vermutlich zu einem früheren Füllungswechsel als gewohnt.
Daher sollte man bei der Wahl des Füllungsmaterials diese Aspekte mit einbeziehen.
Wir werden sie immer individuell beraten, aber sicher in Zukunft häufiger von einer „Kassenfüllung“ aus o.g. Gründen abraten.
Was ist neben Kosten und Materialauswahl noch zu beachten?
Die Substanznachteile für IHRE ZÄHNE (vermehrtes Wechseln der Füllung führt zu Verlust von Zahnsubstanz und ggf. zu kostenintensiveren Folgetherapien) und die wirtschaftlichen Folgen für die gesetzlichen Krankenkassen (vermehrter Füllungswechsel oder früheres Anfertigen von Zahnersatz führt langfristig zu höheren Kosten, welche die Versicherten über steigende Beiträge zahlen) sind langfristig inakzeptabel.
Neben all diesen Versorgungs- und Kostenargumenten kommt hinzu, dass geringere Sicherheit in der Versorgung mit vermehrten Terminen beim Zahnarzt einhergeht. Dies ist weder vom Patienten gewünscht (Wer geht schon gern zur Füllung zum Zahnarzt?) noch von der sich stetig verkleinernden Zahnärzteschaft (mehr Füllungstermine bedeuten weniger Zeit für andere Behandlungen) zu stemmen.
Das Amlagamverbot aus Gründen des Umwelt - und Gesundheitsschutzes für die Gesellschaft und den einzelnen Patienten/Patientin ist richtig und notwendig und wird von uns unterstützt. Schließlich sind wir Zahnärzte am meisten von der Belastung mit Quecksilber betroffen - wir fertigen ja diese Füllungen an und entfernen sie, wobei es zu starken Quecksilberdämpfen kommt.
Dies allerdings auf Kosten der sicheren Versorgung der Patient*innen und auf dem Rücken der Zahnärzteschaft abzugelten finden wir fragwürdig.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Amalgamsanierung

Auf Wunsch entfernen wir Ihnen auch Ihre bestehenden Amalgamfüllungen. Dabei ist es nötig besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Ein wichtiger Teil ist die Entferung unter Kofferdam, einem dichtem Latextuch, welches verhindert, dass größere Mengen Amalgam in Kontakt mit der Mundschleimhaut kommen.
Des Weiteren empfehlen wir Ihnen eine homöopathische Begleittherapie (Ausleitungstherapie), die in verschiedene Schritten das bereit in Ihrem Körper gebundene Quecksilber freigeben und aus dem Körper ausleiten soll.
Fragen Sie uns einfach danach!