Schmerzdienst Mo-Frei 7:30 Uhr

Geschlossen am 22.12.25-02.01.26

nächster Notdienst am 27.12.2025

NEU: NUTZEN SIE UNSERE ONLINE-REZEPTION

Die zahnärztliche Chirurgie ist ein wichtiges Teilgebiet der Zahnheilkunde und täglicher Bestandteil der Arbeit eines Zahnarztes.

Die wesentlichen Aspekte dieser Disziplin liegen im Erhalt von Strukturen (nach Unfallen, bei Zahnfleischerkrankungen usw.) und in der Entfernung von Zähnen und anderen Geweben (bei Wurzelspitzenresektion).

Wurden chirurgische Eingriffe bei Kollegen (Zahnentfernung usw.) druchgeführt, können wir in unserer Praxis - wenn nicht anders vereinbart- die Wundkontrollen und Nachbehandlungen übernehmen. Dies spart meist Zeit und den Weg zum Kieferchirurg oder Kollegen. Auch die Nachbehandlung von Narbengewebe (z.B. alte Weisheitszahnwunden) mittels Neuraltherapie wird in unserer Praxis durchgeführt. Hierfür verwenden wir spezielle Medikamnte, die um das Narbengewebe gespritz werden und so die Heilung deutlich verbessern.

Wurzelspitzenresektion

Wenn es innerhalb eines Zahnes zu einer Entzündung kommt – meistens bei Zähnen, die durch äußere Einflüsse (Karies, Trauma,...) geschädigt wurden – so kann das Zahnmark (umgangsprachlich: "Der Nerv") absterben. In diesen Fällen muß der Zahn einer Wurzelkanalbehandlung unterzogen werden.

Wenn diese nicht stattfindet, oder nicht erfolgreich ist, so kann es zu einer Entzündung im Knochen um die Wurzelspitze herum kommen. Diese kann zu Beschwerden führen. Sind die Voraussetzungen günstig, kann man versuchen, den Zahn zu erhalten, indem man die Wurzelspitze mit der umgebenden Entzündung entfernt (Wurzelspitzenresektion). Dafür wird in Lokalanästhesie über einen Schnitt im Zahnfleisch der Knochen über der Wurzelspitze freigelegt und entfernt. Anschließend kann die Wurzelspitze gekappt werden und die "Schnittstelle" am Zahn verschlossen werden. Wenn der Zahn bereits einer guten Wurzelbehandlung unterzogen wurde, kann dies ausreichen. Die Operationswunde wird wieder verschlossen.

Leider handelt es sich in bei der Wurzelspitzenresektion oft nur um einen Versuch, den entsprechenden Zahn zu erhalten. Gelingt die Wurzelspitzenresektion nicht oder ist ihr Ergebnis unbefriedigend muss der Zahn entfernt werden. Das individuelle Risiko unterscheidet sich hier von Fall zu Fall allerdings erheblich.

 ChirurgieDie Zahnentfernung (Extraktion) stellt einen wichtigen Teil der Arbeit eines Zahnarztes dar. War dies in vorangegangenen Jahrhunderten oft die einzige Möglichkeit, dem Patienten die Schmerzen zu nehmen, bedienen wir uns heutzutage der Zahnentferung nur in absolut nötigen Fällen. Zahnentferungen werden grundsätzlich unter Lokalanästhesie und sterilen Bedingungen durchgeführt.

Ein Zahn ist meist dann zu entfernen, wenn ein oder mehrere Gründe dafür vorliegen. Diese können sein:

  1. Zerstörung durch Karies, Zahnhalteapparatserkrankung oder Bruch (z.B. nach Unfall)
  2. Platzmangel im Gebiss (im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung)
  3. Zahnverlängerung (Elongation) mit Funktionsstörung
  4. von Zähnen ausgehende, krankhafte Prozesse
  5. vor Organtransplantation u.ä.

Die Entscheidung für oder gegen die Entfernung wägt der Zahnarzt sorgsam ab, da der Zahnerhalt immer oberstes Ziel bleibt. Oft -aber leider nicht immer- ist der Erhalt mit modernen Methoden möglich.

In der Regel erfolgt die einfache Zahnentfernung unter örtlicher Betäubung. Nach der Injektion des Betäubungsmittels sollte nach wenigen Minuten eine Taubheit der betreffenden Region einsetzen. Der Zahn wird dann mit einem Hebel gelockert und anschliessend mit der Zange entfernt.

Die Entferung von Weisheitszähnen wird bei engen Platzverhältnissen, unphysiologischer Lage der Zähne, Zerstörung oder von ihnen ausgehenden krankhaften Prozessen nötig.

Da sie beim Menschen die Zähne mit der größten Variationabreite darstellen und oft in Nähe von wichtigen Strukturen (Kieferhöhle, Unterkiefernerv,...) liegen, ist die Entfernung nicht immer komplikationslos.

Eine genau Kenntnis der Konstitution des Patienten und dessen Anamnese ist ebenfalls sehr wichtig, um Risiken zu vermeiden.

zahnteilung

Bei durch Zahnfleischerkrankungen vorgeschädigtem Gebiss kann der Zahnerhalt unter Umständen schwierig sein. Eine Möglichkeit bietet die Zahnteilung.

Durch die Teilung von Zähnen oder das Abtrennen von Zahn- oder Wurzelteilen können noch funktionsfähige Anteil im Kiefer verbleiben und so die Gebisssituation stabilisieren.

Mögliche Eingriffe bei mehrwurzligen Zähnen sind...

- Wurzelamputation: Abtrennung einer Wurzel (Zahnkrone bleibt erhalten)

- Hemi-/Trisektion: Entfernung einer Wurzel mit entsprechendem Kronenanteil

- Prämolarisierung: Teilung eines Zahnes in zwei kleinere, getrennte Anteile

Ein solcher Eingriff bedarf gewisser Voraussetzungen, die individuell bestimmt werden müssen.Neben erhaltenswerten Strukturen muss v.a. die Mundhygiene des Patienten ausreichend gut sein. Aber auch allgemeinmedizinische Faktoren beeinflussen die Entscheidungsfindung. Der Zahn MUSS später neu versorgt werden.

Wichtige Informationen

Praxis geschlossen

22.12.25-02.01.26

nächster Notdienst

27.12.2025