Maskenpflicht 2020Werte Patientinnen und Patienten, 

seit dem 24.08.2020 haben wir in unserer Praxis die MASKENPFLICHT eingeführt. Seit dem 24.10.2020 wird diese auch in der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen gefordert.

Bitte legen sie beim Betreten der Praxis den MUND-NASE-SCHUTZ an. Dieser ist bis zum Betreten des Sprechzimmers aufzubehalten. Vor dem Verlassen des Sprechzimmers legen sie diesen bitte wieder an.

Wir möchten die Infektionsketten so gut es geht verhindern oder unterbrechen, sie und ihre Mitmenschen schützen. Es geht nicht NUR um sie, sondern auch um Andere.