KEINE SCHNELLTEST-PFLICHT vor Zahnarztbesuch!
Ab dem 01. April 2021 gelten neue Regelungen zu Covid19 Antigenschnelltest bei Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen.
Wir sind ärztliche Einrichtungen und dienen der Aufrechterhaktung der (zahn-)medizinischen Grundversorgung. Es handelt sich um eine medizinisch notwenige Heilbehandlungen, daher ist weiterhin kein Test vor ihrem Termin nötig.
Unabhängig davon können wir Patienten und Bürger (m/w/d) testen. Hierfür bitten wir um eine vorherige Information per Telefon, da diese Testungen zusätzlich zur Sprechstunde und räumlich getrennt durchgeführt werden.
Mehr Infos zu Patineten-/Bürgertestung erhalten sie HIER.