TS Endodontie

Die Landeszahnärztekammer Sachen berechtigte im September 2014 Frau Dr. I. Helbig zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes Endodontie. Die bedeutet, dass sich der Zahnarzt besonders intensiv mit einem Teilgebiet der Zahnheilkunde - hier dem Zahnerhalt durch Wurzelkanalbehandlung - beschäftigt und auf diesem Gebiet besondere Fähigkeiten erworben hat. 

Sowohl für Patienten, als auch für überweisende Zahnärzte wird es immer schwieriger sich auf der Suche nach einem qualifizierten, endodontisch tätigen Zahnarzt zu orientieren. Derzeit sind folgende Kriterien zu beachten:

Tätigkeitsschwerpunkt

Wie in anderen Berufsgruppen kann auch der deutsche Zahnarzt einen Tätigkeitsschwerpunkt angeben. Dieser ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Während einzelne Kammerbereiche (d.h. zumeist die einzelnen Bundesländer) als Qualifikationsnachweis zumindest das Durchlaufen mehrtägiger Fortbildungsreihen fordern, muss oft keinerlei Qualifikationsnachweis erbracht werden. Auch Zertifikate einzelner Institute oder Firmen sind nur schwer vergleichbar und bieten daher nicht unweigerlich eine Gewähr für überdurchschnittliche Qualifikation.

Die Ländeszahnärtzekammer Sachsen hat für das Ausweisen von Tätigkeitsschwerpunkten die erforderlichen Voraussetzungen festgelegt:

  • erfolgreicher Abschluss von Fortbildungen analog der Zertifizierten Fortbildung der Kammer
  • permanente Fortbildungen zum Tätigkeitsschwerpunkt
  • kontinuierliche Tätigkeit des Zahnarztes in diesem Schwerpunkt
  • Tätigkeitsschwerpunkt Endodontie: mindestens zweijährige endodontische Tätigkeit, wovon mindestens ein Jahr nach Abschluss der Zertifizierten Fortbildung liegen sollte
  • mindestens 150 abgeschlossene Wurzelkanalbehandlungen in allen Zahngruppen
  • Nachweis praktischer Fähigkeiten (Hospitation und Supervision bei bzw. durch einen endodontisch tätigen Kollegen)