Antigentest in Praxis für Patienten (m/w/d) möglich
Ab sofort dürfen wir unsere eigenen Patienten - auch ohne Anweisung druch das Gesundheitsamt - mittels Antigentest auf das SARS CoV2 Virus testen. Die betrifft SIE als Patient selbst oder SIE als Kontaktperson, wenn eine Behandlung geplant ist.
Vor langen und aufwendigen Behandlungen unter bestimmten Voraussetzungen als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen oder ohne diese Voraussetzungen als Privatleistung.
Voraussetztungen sind:
- asymptomatische Personen
- aufwendige Behandlung geplant wie längere Präparationen, chirurgische Eingriffe, Wurzelkanalbehandlungen oder umfangreiche Parodontalbehandlungen
Bei Interesse bitten wir um telefonische Anmeldung. Organisatorisch werden die zu testenden Personen von anderen Patienten getrennt. Dafür sowie für die Auswertung (Testzeit, Bewertung, Ergebnisbekanntgabe) wird zusätzlich Zeit VOR dem eigentlichen Termin benötigt. Um dies abzustimmen ist eine telefonische Voranmeldung nötig.
Das Ergebnis wird ihnen mündlich und schriftlich mitgeteilt. Ein POSITIVES TESTERGEBNIS IST MELDEPFLICHTIG und wird sofort an des Gesundheitsamt weitergeleitet. Die geplante Behandlung wird an dem Tag nicht durchgeführt.
Ist das Testergebnis negativ kann die Behandlung wie geplant stattfinden.
Für Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung.